Einen wesentlichen Teil meiner täglichen Arbeit nimmt die Fallbearbeitung aus der Thematik des Allgemeinen Zivilrechts ein. Dieser große Bereich der rechtlichen Beratung lässt sich schön anhand des folgenden Beispiels erklären. Mit jedem Verlassen der eigenen Wohnung tauchen Sie auch in den Rechtsverkehr ein. Das soll nicht heißen, dass Sie nicht auch in der eigenen Wohnung Teil dieses Rechtsverkehrs sind. Hier sind Sie beispielsweise Mieter oder aber nutzen den Telefonanschluss, für den es selbstverständlich einen Vertrag mit einem Telefonanbieter gibt. Aber zurück zu dem vorigen Gedanken. Nach Verlassen der Wohnung laufen Sie schnell zum Bäcker rüber und kaufen die Frühstücksbrötchen, um später am Frühstückstisch festzustellen, dass die von gestern sind. Beim Rückweg fällt Ihnen auf, dass in der letzten Nacht ein paar halbstarke Randalierer die Antenne am eigenen Auto abgebrochen haben. Beim Überschreiten der Straße fährt eines der vorbeifahrenden Autos direkt durch eine Regenpfütze vor Ihnen und man ist von oben bis unten nass. Und zum Abschluss des kleinen Ausflugs erklärt der "Lieblingsnachbar", dass er jetzt endlich einen Gärtner bestellt hat, da Sie schon wieder vergessen haben den Rasen zu mähen.
So oder so ähnlich ergeht es jedem von uns täglich. Und in jeder der geschilderten Situation steckt ein zivilrechtlicher Anspruch, den es dann durchzusetzen gilt, um zu seinem Recht auf Ausgleich der Unglückssituation zu kommen.
Da die andere Seite sich diesem Anspruch meist nicht ausgesetzt fühlt, kommt es zum Streit, der allzu oft gerichtlich beigelegt werden muss. Im Interesse meiner Mandanten versuche ich hier die Geltendmachung der Ansprüche zunächst außergerichtlich zu erreichen. Sollte es der Einzelfall jedoch erfordern stehe ich im Gerichtsverfahren durchsetzungsstark an der Seite meiner Mandantschaft.
Im Wesentlichen umfasst mein Tätigkeitsprofil im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts die folgenden Punkte:
- Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfung
- Ansprüche aus Verträgen
- Forderungsmanagement - Inkasso
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Interessensausgleich